ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Reservierungen sowie Gastaufnahmeverträge, die zwischen der REVIER Hospitality Group AG (Revier Hotels) mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Revier Hotels. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (z.B. Internetportalen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer von Revier Hotels nicht identisch sind. Revier Hotels ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast abzulehnen.
2. Reservierungen / Weiterverkauf
Reservierungen sind ausschliesslich elektronisch über die Online-Kanäle von Revier Hotels oder über Dritte/Vermittler (z.B. Online-Buchungsportale) möglich. Eine telefonische Reservierung, eine Reservierung per Mail oder sonstige andere, nicht- automatisierte Reservierungsarten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Revier Hotels und können höhere Kosten verursachen.
Mit der Reservierung eines Hotelzimmers kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Dieser ist für beide Vertragspartner bindend. Die AGB sind integrierter Bestandteil des Vertrags. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Revier Hotels behält sich das Recht vor bei Stornierung der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch Revier Hotels eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, nicht notwendigerweise eine separate schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Revier Hotels ist nicht zulässig. Revier Hotels ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
Reservierungen von mehr als 9 Zimmern fallen unter die Gruppenregelung von Revier Hotels. Für solche Buchungen ist ein separater, von Revier Hotels zu bestätigender Beherbergungsvertrag zu schliessen, welcher Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen beinhaltet. Revier Hotels behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen, zu denen ein solcher Beherbergungsvertrag nicht geschlossen wurde, nicht anzunehmen bzw. ersatzlos zu stornieren.
3. Vorausbezahlte Reservierungen, Storno und Umbuchung
Für eine Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast oder eine auf den elektronischen Verkaufskanälen von Revier Hotels angebotene alternative Bezahlmethode angegeben werden. Revier Hotels hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor- Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte bzw. dem alternativen Zahlungsweg vorzunehmen. Es gelten die beim Verkaufsabschluss kommunizierten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, welche sich je nach Tarif unterscheiden.
Die Reservierung einer nicht stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung oder den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist nicht kostenfrei stornier- oder umbuchbar. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen (No Show) des Gastes wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes einbehalten.
Spätestens am Tag der Anreise wird die Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich Revier Hotels das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird in jedem Falle der volle Betrag des Aufenthaltes einbehalten und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt.
Revier Hotels behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamtübernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts.
4. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, darf unabhängig vom Zeitpunkt der Reduktion die tatsächliche Teilnehmerzahl maximal 20% unter der im Veranstaltungsvertrag genannten Zahl liegen. Ansonsten wird die Differenz zur Maximalreduktion belastet. Der Veranstalter ist verpflichtet, Revier Hotels die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Reduktionen der tatsächlichen Teilnehmerzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
5. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten
Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale von Revier Hotels wahrheitsgemäss mitzuteilen.
6. Steuern, Gebühren und Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben mit Ausnahme der Kurtaxen, welche separat ausgewiesen werden. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabesätzen sowie der Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Revier Hotels vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.
7. Zahlungsmittel
Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Mastercard und Visa sowie die auf der Website von Revier Hotels angegebenen alternativen Zahlungsmethoden. Am Abreisetag erhält der Gast die Endabrechnung für die Beherbergung automatisch per Mail zugestellt.
8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung, sofern bei der Reservation keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und unbeschädigt an Revier Hotels zurück zu geben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 11.00 Uhr geräumt zurück, schuldet er Revier Hotels aus diesem Grund einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Zudem behält sich Revier Hotels im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt Revier Hotels keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen liegt.
9. Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche
Mit der Reservierung eines Zimmers kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie bspw. Bar, Ski- und Bikeräume, Terrasse, o.ä. kostenfrei nutzen. Revier Hotels behält sich das Recht vor die öffentlichen Bereiche ohne Vorankündigung, kurzfristig zu sperren. In einem Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche gelten nicht als Bestandteil des geschlossenen Beherbergungsvertrages für das gebuchte Hotelzimmer.
10. Haftung von Revier Hotels
Revier Hotels haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Revier Hotels für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Revier Hotels beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Die Haftung von Revier Hotels für leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Revier Hotels auftreten, ist der Gast verpflichtet Revier Hotels unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt die fristgerechte Geltendmachung bis spätestens am Abreisetag, verwirken sämtliche Ansprüche. Revier Hotels lehnen jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Materialien und Gerätschaften ab, die durch den Vertragspartner oder durch ihn beauftragte und eingeladene Personen entstehen. Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und dergleichen können im Hotelsafe aufbewahrt werden.
11. Haftung des Gastes
Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Mass hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms. Der Gast ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschiften verpflichtet.
12. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
13. Rauchen im Hotel
Alle Revier Hotels sind Nichtraucherhotels. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Revier Hotels das Recht, vom Gast Schadensersatz einschliesslich entstandener Ertragsausfälle einzufordern. Das Rauchen auf den vordefinierten Aussenbereichen ist gestattet.
14. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
15. Hausrecht
Revier behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äussern, andere Gäste belästigen oder gefährden.
16. Schlussbestimmungen
Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Revier Hotels ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht mit Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Vaz/Obervaz (CH).
Lenzerheide, 03.07.2017